Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Besuch von Veranstaltungen die im Rahmen des Neiße Filmfestivals vom Kunstbauerkino e.V. veranstaltet werden

 

1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunstbauerkino e.V. und den Besucherinnen und Besuchern von Veranstaltungen aller Geschäftsbereiche des Kunstbauerkino e.V., Am Sportplatz 3, 02747 Großhennersdorf (im Folgenden kurz KBK), im Rahmen des Neiße Filmfestivals (im Folgenden kurz NFF).
Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen des NFF unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Spielpläne und Anfangszeiten, Spielplanänderungen 
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sowie die Öffnungszeiten der Ausstellungen sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des NFF ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.


3. Kartenverkauf


3.1 Allgemein
Der Eintritt zu den Vorführungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Es gibt keine Eintrittskarten, die die Nutzung eines bestimmten Platzes garantieren. Plätze im Kinosaal und an anderen Veranstaltungsorten müssen kurz vor Veranstaltungsbeginn eingenommen werden. Eintrittskarten können nur direkt vor Veranstaltungsbeginn in der jeweiligen Spielstätte erworben werden. Akkreditierte erhalten am Einlass freien Eintritt.
Für die Veranstaltungen des NFF gibt es verschiedene Kartenpreise, die vom NFF festgelegt und veröffentlicht werden.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Veranstaltungs- und Ausstellungsstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.


3.2 Kartenverkauf
Grundsätzlich sind für alle Veranstaltungen Eintrittskarten nur am Veranstaltungsort der Veranstaltung gegen Barzahlung erhältlich. Kartenzahlung ist nicht möglich. 


3.3. Sondertickets
Sondertickets (Festivalpass, Schüler- und Studententicket, 5er-Ticket) sind nur an ausgewählten Spielstätten erhältlich. Besitzerinnen und Besitzer von Sondertickets müssen für die gewünschte Veranstaltung ein Freiticket am Einlass abholen. Im Falle einer Ermäßigung gelten diese Freitickets nur mit den entsprechenden Ermäßigungsnachweisen (Schüler- und Studententicket: gültiger Schülerausweis / Studentenausweis / Azubi-Ausweis).
Akkreditierte Personen müssen ebenfalls für die gewünschte Vorstellung ein Freiticket am Einlass abholen. Das Freiticket wird nur zusammen mit der Akkreditierung ausgegeben.
Festivalpass
Der Erwerb eines personengebundenen Festivalpasses berechtigt zum Besuch aller Veranstaltungen des NFF. Für die jeweilige Veranstaltung muss mit dem Festivalpass ein kostenloses Freiticket am Einlass abgeholt werden (nur ein Ticket pro Veranstaltung). Eine Garantie auf Freitickets besteht nicht, sofern die Veranstaltung z.B. bereits ausverkauft ist. Eine Erstattung für einzelne Freitickets ist ausgeschlossen.
Schüler- & Studententicket
Mit dem Erwerb eines personengebundenen Schüler- & Studententickets können alle Filmvorstellungen besucht werden. Für die die jeweilige Veranstaltung muss mit dem Schüler- & Studententicket ein kostenloses Freiticket am Einlass abgeholt werden (nur ein Ticket pro Veranstaltung). Eine Garantie auf Freitickets besteht nicht, sofern die Veranstaltung z.B. bereits ausverkauft ist. Eine Erstattung für einzelne Freitickets ist ausgeschlossen.
5er-Ticket
Mit dem Erwerb eines personengebundenen 5er-Tickets können fünf Filmvorstellungen besucht werden. Für die jeweilige Veranstaltung muss mit dem 5er-Ticket ein kostenloses Freiticket am Einlass abgeholt werden (nur ein Ticket pro Veranstaltung). Eine Garantie auf Freitickets besteht nicht, sofern die Veranstaltung z.B. bereits ausverkauft ist. Eine Erstattung für einzelne Freitickets ist ausgeschlossen.
Mit ZVON zum Festival
Gegen Vorlage eines ZVON-Tickets, das nachweislich den Personentransport zu dieser Veranstaltung dokumentiert, wird am Einlass eine Ermäßigung für Filmvorführungen gewährt. Der Preis verringert sich für alle regulären Tickets auf 3,00 €. Eine Ermäßigung auf den ermäßigten Eintritt, auf Sondertickets oder reguläre Tickets bei Sonderveranstaltungen gegen Vorlage eines solchen ZVON-Tickets ist ausgeschlossen.
Ermäßigungen
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises am Einlass gewährt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass in den Kinosaal unaufgefordert vorzuzeigen.
Ermäßigungsberechtigt sind ältere Personen über 65, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, BFD (Bundesfreiwilligendienst), Arbeitslose, Geflüchtete sowie Schwerbehinderte bei Vorlage der entsprechenden Nachweise. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für die Einzelkarte von 8,00 € bei Filmvorführungen und nicht für bereits ermäßigte Angebote (Festivalpass, 5er-Ticket, Schüler- und Studententicket) oder für Sonderveranstaltungen wie die Festival-Eröffnung und Veranstaltungen ohne ausdrücklich genannte Ermäßigung.


4. Einlass
Die Berechtigung, einer bestimmten Filmvorführung oder Veranstaltung beizuwohnen, wird mit der gültigen Eintrittskarte nachgewiesen. Kinosäle und Veranstaltungsorte dürfen ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Das NFF ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Besucher oder die Besucherin die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat. Das NFF behält sich allerdings das Recht vor, die Zutrittsberechtigung jederzeit zu prüfen und bei fehlender Berechtigung den Zutritt zum Kinosaal oder Veranstaltungsort zu verweigern bzw. Besucher und Besucherinnen der Filmvorführung oder Veranstaltung zu verweisen. Jeder Besucher und jede Besucherin hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren.
Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in die Kinosäle ist nicht gestattet. 
Die Mitnahme von am Kinobuffet erworbenen Speisen und/oder Getränken in die Kinosäle ist nur mit Genehmigung des Kinobetreibers zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in die Kinosäle ist unzulässig.
Das Spielstättenpersonal sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des NFF sind aus Sicherheitsgründen berechtigt, Taschen und Kleidung der Besucher und Besucherinnen vor dem Eintritt und beim Verlassen des Kinosaales/des Veranstaltungsraumes zu durchsuchen oder aber Besucher dazu aufzufordern, den Inhalt von Taschen und Kleidungsstücken offenzulegen. Wird diese Durchsuchung oder Offenlegung verweigert, wird der Zutritt zur Veranstaltung ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucherinnen und Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf andere Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Spielstättenpersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Veranstaltung gewährt werden kann.


5. Hausrecht
Besucherinnen und Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Personen belästigen. Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder sonst in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten.
Das Rauchen ist in den Spielstätten des NFF untersagt.
Das Sitzen auf den Stufen des Kinosaales oder Veranstaltungsraumes ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Kinobetreibers oder Spielstättenverantwortlichen untersagt.
Der Zugang zu den Projektionsräumen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Kinobetreibers untersagt. Im Falle einer Genehmigung des Kinobetreibers ist der Zugang zu den Projektionsräumen nur in Begleitung durch Personal der Spielstätte erlaubt.
Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.


6. Verhalten in Kinosaal und Veranstaltungsräumen
Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen des NFF können nach einer Mahnung des Personals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen werden, wenn sie:
- andere Personen vor oder während der Filmvorführung akustisch oder durch ihr Verhalten stören oder belästigen;
- im Kinosaal rauchen; Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Kinosaal verunreinigen;
- Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände in den Veranstaltungsraum mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese benutzt werden oder nicht;
- ohne Genehmigung des Personals Speisen und/oder Getränke in den Veranstaltungsraum mitnehmen;
- ohne Genehmigung des Personals auf den Stufen des Veranstaltungsraumes sitzen.
Nach dem Ende der Veranstaltung sind die Veranstaltungsräume durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen nach Ende der Filmvorführung oder Veranstaltung ist unzulässig.
Im Übrigen gilt die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte.


7. Jugendschutz
Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter nach dem Jugendschutzgesetz geeignet sind. Bestehen Zweifel über das Alter von minderjährigen Gästen, ist das NFF berechtigt, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis etc.), erhält keinen Einlass.
Der Einlass in Begleitung eines Erwachsenen wird gemäß der PG (Parental Guidance)-Regelung nach § 11 Abs. 2 JuSchG gehandhabt.


8. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art von den Vorführungen sind grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und die Besucher und Besucherinnen aus den Spielstätten verwiesen werden.
Film-, Digital-, Video- oder Tonaufnahmegeräte, mit denen Teile der Aufführung aufgenommen wurden, können eingezogen und die Rückgabe kann davon abhängig gemacht werden, ob einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zugestimmt wird.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch vom NFF dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich alle Personen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.


9. Kommunikation
Im Falle von Verständnisproblemen über die Inhalte dieser AGB ist im Zweifelsfall das NFF-Festivalbüro zu kontaktieren.

 

10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer und Webshopkunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Im Anschluss hieran ist der Kunstbauerkino e.V. berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern. Der Kunstbauerkino e.V. ist berechtigt, gegebenenfalls den Veranstaltungsbesuchern im Vorfeld weitere Informationen zur Veranstaltung per E-Mail zuzusenden. Der Kunstbauerkino e.V. ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die der Der Kunstbauerkino e.V. mit dem Karten- und Produktvertrieb und -verkauf beauftragt hat. Die Daten werden streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang genutzt.

 

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweist.


Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel des Neiße Filmfestivals c/o Kunstbauerkino e.V., Am Sportplatz 3, 02747 Großhennersdorf, nachfolgend Veranstalter genannt, richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind Mitarbeiter und Sponsoren des Veranstalters, sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels,

b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,

c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Abgabe der Publikumsabstimmzettel. Mit der Abgabe des Zettels akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist nur bis zum Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Zettel werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am Festivalfreitag um 22.30 Uhr.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die zu vergebenden Preise werden in der jeweiligen Beschreibung des Gewinnspiels vermerkt. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden öffentlichen Verlosung unter allen Teilnehmern zur Preisverleihung. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft (z.B. Antwort auf eine Gewinnfrage), kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Der bzw. die Gewinner der Verlosung werden vom Veranstalter innerhalb von ca. zwei Wochen nach Teilnahmeschluss schriftlich benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und kann einen neuen Gewinner ermitteln. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb einer Woche nach der Gewinnbenachrichtigung, ist der Veranstalter gleichfalls berechtigt, einen neunen Gewinner zu ermitteln.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch und eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Sachpreise werden dem Gewinner per Post an seine Wohnanschrift zugesendet, die Versandkosten hierfür übernimmt der Veranstalter. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter zu.

Datenschutz

1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind. Bei Sachpreisen werden nach Ende des Gewinnspiels von den Gewinnern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung ggf. weitere persönliche Daten abgefragt. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und gegebenenfalls zur Zusendung der Gewinne. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion oder bei vorzeitiger Beendigung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere die Versendung des Gewinns, beauftragte Unternehmen dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert und nutzt. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an den Kunstbauerkino e.V., Am Sportplatz 3, 02747 Großhennersdorf. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: http://www.neissefilmfestival.net

2. Rechte der Nutzer/innen

2.1 Nutzer/innen haben jederzeit das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von uns über sie gespeichert wurden.

2.2 Zusätzlich haben die Nutzer/innen das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten.

2.3 Ebenso können Nutzer/innen Einwilligungen, grundsätzlich mit Auswirkung für die Zukunft, widerrufen.

2.4 Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, die Korrektur oder Löschung wünschen, kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten unter

Kunstbauerkino e.V.
Am Sportplatz 3
02747 Großhennersdorf
Telefon: +49 35873 179874
E-Mail: privacy@neissefilmfestival.net

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 



Großhennersdorf, Januar 2023
Kunstbauerkino e.V.